Informationen zu den Behandlungen
Termine, Kosten und Krankenkasse
- Der Behandlungstarif beträgt 144.-/h und wird nach Zeitaufwand berechnet. Du bekommst eine Rechnung mit Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse. Für Vor- und Nachbereitung verrechne ich 5 – 10 Minuten.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall bitte ich um Mitteilung bis spätestens 48 h vor dem Termin. Für später abgesagte Termine wird 1 Std à 144.- verrechnet.
- Kinesiologie ist eine anerkannte Methode der Komplementärmedizin und wird von der Zusatzversicherung fast aller Krankenkassen übernommen. Bitte erkundige dich vorhergehend bei deiner Kasse bezüglich der Kostenübernahme. Ich bin EMR, ASCA und EGK anerkannt. (ZSR-Nr. H071263)
Form der Behandlung
- Die Behandlung findet am bekleideten Körper stehend, sitzend oder liegend statt. Ich empfehle dazu bequeme Kleidung. Bitte keine kurzen Röcke/Jupes.
Verband / Ethik
- Als Therapeut bin ich der Schweigepflicht unterstellt.
- Ich bin ehrlich und aufrichtig mit meinen Klienten und Klientinnen und handle nach meinem besten Wissen und Gewissen. Als Mitglied des Berufsverbandes für Kinesiologie Kinesuisse achte ich deren Ethikrichtlinien.
Zusammenarbeit
- Du bist selbstverantwortliche*r Partner*in und deine Mitarbeit ist wesentlicher Bestandteil des Prozesses.
- Sofern du unter ärztlicher Kontrolle bist, empfehle ich, diese beizubehalten. Ich bin offen für eine Zusammenarbeit mit deiner Hausärztin oder anderen Fachärzten/Therapeuten.
- Ich stelle keine Diagnosen im medizinischen Sinne und verwende das Muskel-Feedback nur als Instrument, um den Energiefluss festzustellen.
Wichtiger Hinweis
Kinesiologische Balancen werden sowohl bei psychischen wie auch bei körperlichen Beschwerden angewendet, entweder als Haupttherapie, begleitend zu anderen Therapiemassnahmen, sowie zur Prävention.
Sie stellen keinen Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Behandlung einer Krankheit dar und helfen als zusätzlichen Unterstützung. In der Kinesiologie werden keine Diagnosen gestellt und keine Medikamente verschrieben. Wegen kinesiologischen Sitzungen sollte deshalb weder eine schon laufende Behandlung abgebrochen, noch eine erforderliche Therapie hinausgeschoben oder unterlassen werden. Für psychiatrische Krankheitsbilder und akute Krisen sind ausschließlich Psychotherapeuten zuständig.


